Tätigkeitsschwerpunkt. Dieser Fachbereich bedeutet eine Wurzelkanalbehandlung von akut oder chronisch erkrankten Zähnen. Auch heute noch gibt es nicht wenige Patienten, die auf Grund eigener oder fremder Erfahrungen statt einer Wurzelkanalbehandlung lieber die Entfernung eines Zahnes in Kauf nehmen. Eine Wurzelkanalbehandlung kann eine schmerzfreie und kostensparende Möglichkeit sein kann, wertvolle eigene Zähne zu erhalten.

Eine Wurzelkanalbehandlung wird notwendig, wenn ein Zahnnerv stark entzündet oder infolge einer ausgedehnten Karies abgestorben ist. In anderen Fällen kann es notwendig werden, eine bereits durchgeführte Wurzelkanalbehandlung zu korrigieren.

Nicht immer sind krankhafte Veränderungen für den Patienten wahrzunehmen, sondern werden erst durch Röntgenbilder oder Kältetests während der zahnärztlichen Untersuchung entdeckt. Ein entzündeter Zahnnerv verursacht extreme Schmerzen, die durch die Entfernung des Zahnnerven und eine nachfolgende Wurzelkanalaufbereitung eingedemmt werden können. Ein abgestorbener Zahnnerv besteht aus totem Körpergewebe, welches mit Bakterien, Pilzen oder Viren durchsetzt sein kann. Eine Entzündungsreaktion ist die Folge. Diese kann still und unbemerkt verlaufen, aber auch zu eitrigen Schwellungen im Kieferbereich mit Fisteln und zeitweise starken Schmerzen führen. Heute gibt es Möglichkeiten den erkrankten Zahn in vielen Fällen zu erhalten.

Zunächst wird der Zahn vollständig von Karies befreit und mit einer speziell in den Zahn eingeklebten

Kunststofffüllung bakteriendicht verschlossen. Auch alte Füllungen sollten ausgetauscht werden, damit nicht durch einen Spalt unter der alten Füllung Bakterien in den Zahn einwandern können. Die neue Füllung stabilisiert außerdem den Zahn und vermindert so das Risiko, dass der Zahn bei zu starker Belastung durchbricht.

Danach wird der Zahn mit einem Gummioperationstuch (Kofferdam) gegen Speichel abgedichtet, damit kein Mundspeichel (der Bakterien enthält) in den Zahn eindringen kann. Gleichzeitig wird das Verschlucken von Füllungsresten (Amalgam) und Desinfektionsflüssigkeiten absolut sicher verhindert. Unter örtlicher Betäubung wird die weitere Behandlung durchgeführt. Dadurch ist es heute in fast allen Fällen möglich, eine Wurzelkanalbehandlung ohne Schmerzen für den Patienten durchzuführen.

Anschließend werden die von Natur aus engen und gekrümmten Wurzelkanäle mittels kleiner Feilen und Bohrer gereinigt und mechanisch erweitert.

Zuerst erfolgt die Wurzelkanalerweiterung mit wiederholtem Reinigen und Desinfizieren. Für einen kurzen Zeitraum von ca. zwei Wochen wird der Zahn mit einem bakterienvernichteten Medikament gefüllt. In einer zweiten Sitzung werden die Wurzelkanäle endgültig abgedichtet (hierzu wird unter Verwendung einer Masse aus Guttapercha und eines selbsthärtenden dünnfließenden Versieglers ein bakteriendichter Verschluss hergestellt). Abschließend wird der Hohlraum im Zahn durch eine eingeklebte Kunststofffüllung verschlossen, so dass der Zahn wieder normalen Kaubelastungen standhält.

Wurzelbehandelte Zähne haben gegenüber unversehrten Zähnen ein höheres Risiko zu brechen und sollten daher in der Regel mit Kronen oder Teilkronen versehen werden, da diese die Zähne vor Belastung besser schützen. Die neu angefertigte Kunststofffüllung muss hierfür nicht wieder entfernt werden, sondern bleibt bestehen und dient in einem solchen Fall weiterhin als stabilisierendes Grundgerüst im Zahn.

Ja, die gibt es: Entfernung des Zahnes. Daraus resultieren häufig Folgeprobleme wie z.B. Knochenverlust, Zahnwanderung und Kippung. Radikaloperation. Die Wurzelspitze und der die Wurzelspitze umgebende Knochen werden mit einem chirurgischen Bohrer weggefräst (Wurzelspitzenresektion). Beide Möglichkeiten sollten nur nach dem Scheitern einer Wurzelkanalbehandlung durchgeführt werden. Für die Wurzelspitzenresektion ist eine Wurzelkanalbehandlung sogar Voraussetzung.

  • Einsatz spezieller Instrumente aus einer sehr flexiblen Legierung
    (mit Formgedächtnis)
  • Optische Vergrößerungshilfen
    (Lupenbrille, Dentalmikroskop)
  • Ein spezielles elektronisches Längenmessgerät, mit Hilfe eines Kleincomputers kann so die Anzahl der Röntgenbilder minimalisiert werden
  • Einsatz spezieller Ultraschall-Techniken, dadurch kann die Effizienz der zur Verfügung stehenden Maßnahmen deutlich erhöht werden

Die Kosten für die teilweise zuvor aufgeführten innovativen Verfahren werden zum großen Teil von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Der gesetzlich Krankenversicherte muss, wenn er diese Behandlungsmethoden in Anspruch nimmt, die hierfür entstehenden Kosten selbst tragen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne nach genauerer Untersuchung einen Heil- und Kostenplan.Teilzahlungen mit bis zu sechs zinsfreien Ratenzahlungen können bei Interesse mit unserem Abrechnungszentrum unkompliziert vereinbart werden.

In mehr als 99% aller Behandlungen ist dies nicht der Fall. Ein entzündeter Zahn kann auch nach der Behandlung noch ein wenig empfindlich reagieren. Eine normale Reaktion auf die Wurzelkanalbehandlung kann sein, dass die Schmerzen nicht sofort gänzlich verschwunden sind. Als Faustregel kann man jedoch angeben, dass je nach vorausgegangener Schmerzlage und des vorhandenen Röntgenbefundes innerhalb der nächsten 48 Stunden Ihre Schmerzen vollständig zurückgegangen oder zumindest ganz deutlich reduziert sein sollten. Sollten die Schmerzen nicht nachlassen, muss dies nicht automatisch bedeuten, dass der Zahn nicht mehr erhalten werden kann. Bitte setzen Sie sich in einem solchen Fall umgehend mit uns in Verbindung.

In unserer Praxis liegen diese Informationen für Sie auch als Faltblatt vor.
Fragen Sie uns gerne danach!

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